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Hypothek

Das Darlehen, das Ihr Zuhause trägt: vom Aufbau der Finanzierung bis zu den Todesfall- und Invaliditätsdeckungen, die sie schützen. Ein Gesamtblick, ein Ansprechpartner.

Zwei Minuten genügen: Sagen Sie uns, wer Sie sind und was zu decken ist. Wir melden uns mit verglichenen Offerten.

Das Wesentliche

In der Schweiz finanziert eine Hypothek bis zu 80 % des Liegenschaftswerts: mindestens 20 % Eigenmittel, davon die Hälfte ausserhalb der 2. Säule, und eine kalkulatorische Belastung, die im Drittel des Einkommens bleiben muss. Das Darlehen gliedert sich in Ränge, läuft als Festhypothek oder SARON, und die Schuld über zwei Dritteln des Werts wird in höchstens fünfzehn Jahren amortisiert. Gut aufgebaut, lässt sich eine Hypothek verhandeln: Die Institute lesen ein Dossier nicht alle gleich.

Die Schuld wird fast nie vollständig zurückbezahlt: In der Regel wird sie auf zwei Drittel des Liegenschaftswerts gesenkt und dann behalten. Die Finanzierung ruht damit dauerhaft auf den Einkommen des Haushalts. Stirbt die Trägerin oder der Träger des Darlehens oder fällt die Erwerbsfähigkeit weg, bleiben die Lasten bestehen, und die Bank prüft die Situation neu: Hier setzen die mit der Hypothek verbundenen Versicherungen an.

Diese Deckungen sind kein Einzelprodukt, sondern eine Kombination aus Todesfall- und Invaliditätsschutz, bemessen auf Ihre Schuld und Ihre Familiensituation. Die Hinterlassenenrenten der 1. und 2. Säule lassen oft eine Lücke; ein Versicherungskapital oder eine Rente schliesst sie. Die indirekte Amortisation über die Säule 3a rundet das Ganze ab: abziehbare Einzahlungen, stabile Schuld, und das Kapital tilgt das Darlehen am vereinbarten Termin.

Was diese Versicherung deckt

  • Aufbau und Erneuerung der Finanzierung

    Struktur des Darlehens, Wahl zwischen Festhypothek und SARON, Fälligkeiten und Erneuerungen: Wir setzen die Institute in Konkurrenz und verhandeln die Konditionen, Zeile für Zeile.

  • Kapital im Todesfall

    Beim Tod der kreditnehmenden Person wird ein Kapital ausbezahlt: Es tilgt die Schuld ganz oder teilweise, damit Ehe- oder Lebenspartner die Liegenschaft behalten können.

  • Erwerbsunfähigkeit und Invalidität

    Eine Rente oder ein Kapital gleicht den dauerhaften Einkommensausfall aus, damit die von der Bank verlangte Tragbarkeit gesichert bleibt.

  • Indirekte Amortisation über die Säule 3a

    Ihr 3a-Guthaben, der Bank verpfändet, tilgt das Darlehen am vereinbarten Termin, ohne den Steuervorteil der gebundenen Vorsorge aufzugeben.

  • Prämienbefreiung

    Bei Erwerbsunfähigkeit übernimmt der Versicherer die Prämien: Der Amortisationsplan läuft auch ohne Einkommen weiter.

  • Begünstigungsklausel für den Lebenspartner

    Die Begünstigung der Konkubinatspartnerin oder des Konkubinatspartners sichert ein eigenes Kapital, unabhängig vom Erbrecht, um im Zuhause zu bleiben.

Für wen

  • Käuferinnen und Käufer, die ihre erste Hypothekarfinanzierung aufbauen, oder Eigentümer vor einer Erneuerung.
  • Haushalte, deren Wohnfinanzierung hauptsächlich auf einem einzigen Einkommen ruht.
  • Unverheiratete Paare, die gemeinsam kaufen: Das Erbrecht schützt den Konkubinatspartner nicht.
  • Erwerbende, die für die Eigenmittel ihre 2. Säule bezogen oder verpfändet haben.
  • Eigentümer, die lieber über die Säule 3a amortisieren, als die Schuld direkt zu senken.

Unsere Begleitung

  1. Analyse Ihrer Risiken

    Was Sie haben, was fehlt, was doppelt gedeckt ist: eine ehrliche Bestandesaufnahme.

  2. Offerten einholen

    Mehrere Gesellschaften werden auf Basis eines präzisen Pflichtenhefts angefragt und Posten für Posten verglichen.

  3. Begleitung über die Jahre

    Umsetzung, Fälligkeiten, Schadenfälle: ein einziger Ansprechpartner, Jahr für Jahr.

Häufige Fragen

Wie ist eine Hypothek in der Schweiz aufgebaut?

Das Darlehen deckt höchstens 80 % des Liegenschaftswerts: ein 1. Rang bis 65 %, der dauerhaft bestehen bleibt, und darüber ein 2. Rang, der in höchstens fünfzehn Jahren oder bis zur Pensionierung amortisiert wird. Der Zinssatz wird für eine gewählte Laufzeit fixiert oder folgt mit einer SARON-Hypothek dem Markt; beides lässt sich in Tranchen kombinieren. Der richtige Aufbau hängt von Ihrem Horizont, Ihrer Toleranz gegenüber Schwankungen und Ihrer Steuersituation ab.

Kann die Bank eine mit der Hypothek verbundene Versicherung verlangen?

Kein Gesetz schreibt sie generell vor. Das kreditgebende Institut kann sie jedoch zur Bedingung machen, namentlich wenn die Tragbarkeit auf einem einzigen Einkommen ruht oder Guthaben der 2. Säule als Eigenmittel dienten. Auch ohne Auflage der Bank lohnt sich die Analyse: Die Hinterlassenenrenten decken die Wohnkosten selten vollständig.

Was ist die indirekte Amortisation über die Säule 3a?

Statt die Schuld direkt zu tilgen, zahlen Sie auf ein 3a-Konto oder in eine 3a-Police ein, die der Bank verpfändet ist. Schuld und Zinsen bleiben stabil, der Steuervorteil der Säule 3a bleibt erhalten, und das angesparte Kapital tilgt das Darlehen am vereinbarten Termin, spätestens bei der Pensionierung. Eine 3a-Police kann zudem den Todesfallschutz und die Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit einschliessen.

Wie schützt man einen Konkubinatspartner, der im Zuhause bleibt?

Ohne Verfügung von Todes wegen erbt der unverheiratete Partner nicht. Eine Todesfallversicherung mit Begünstigung zu seinen Gunsten zahlt ihm ein Kapital, mit dem er den Anteil der verstorbenen Person übernehmen oder die Schuld senken und mit der Bank über die Weiterführung des Darlehens sprechen kann. In der freien Vorsorge ist die Begünstigung frei formulierbar; in der Säule 3a regelt das Gesetz die Reihenfolge, öffnet dem Lebenspartner aber einen Platz, besonders nach mehreren Jahren gemeinsamen Haushalts. Mit Testament oder Erbvertrag abzustimmen.

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Jules Rossier

Ihr Ansprechpartner

Jules Rossier · Versicherung

079 136 26 11 · jules.rossier@rb-conseils.ch

Jules Rossier, ungebundener Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 45 VAG, eingetragen im Register der FINMA unter der Nr. F01581788.