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Leben & Todesfall

Ein frei dimensioniertes Kapital oder eine Rente, damit Ihre Familie, oder Ihr Konkubinatspartner, den Lebensstandard über die AHV- und BVG-Renten hinaus hält.

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Das Wesentliche

Der Tod eines Elternteils oder Ehepartners nimmt dem Haushalt ein Einkommen, oft das wichtigste. Hinterlassenenrenten von AHV und Pensionskasse existieren, ersetzen den weggefallenen Lohn aber selten. Eine Todesfallversicherung zahlt dann ein frei dimensioniertes Kapital oder eine Rente aus, damit Miete, Hypothek und Alltag der Familie gesichert bleiben.

Die Schwachstelle des Schweizer Systems ist der Konkubinatspartner: Die AHV zahlt ihm keine Hinterlassenenrente, und die Pensionskasse schützt ihn nur, wenn ihr Reglement es vorsieht und der Partner gemeldet wurde. Eine individuelle Lebensversicherung schliesst diese Lücke: Die Begünstigungsklausel bestimmt genau, wer die Leistung erhält, verheiratet oder nicht.

Zwei Logiken stehen zur Wahl: die reine Risikoversicherung, kostengünstig, die nur im Todesfall zahlt, und die gemischte Versicherung, die Deckung und Sparen kombiniert. Der Bedarf sinkt mit dem Alter, während die Hypothek amortisiert wird und die Kinder selbständig werden: Ein abnehmendes Kapital folgt dieser Entwicklung und erspart Ihnen eine überflüssig gewordene Deckung.

Was diese Versicherung deckt

  • Todesfallkapital

    Ein im Voraus vereinbarter Betrag wird den begünstigten Personen in einer einzigen Zahlung ausbezahlt, ohne die Erbteilung abzuwarten, und fängt den unmittelbaren finanziellen Schock auf.

  • Rente im Todesfall

    Statt eines einmaligen Kapitals ein regelmässiges Einkommen für Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder während einer vereinbarten Dauer, abgestimmt auf die monatlich wiederkehrenden Lasten.

  • Abnehmendes Kapital

    Die versicherte Summe sinkt Jahr für Jahr, im Takt der Amortisation Ihrer Hypothek oder der wachsenden Selbständigkeit Ihrer Kinder, die Prämie folgt derselben Kurve.

  • Begünstigungsklausel

    Sie bestimmen, wer die Leistung erhält, Ehepartner, Konkubinatspartner, Kinder, und passen sie an, wenn sich das Leben ändert: Heirat, Trennung, Geburt, Immobilienkauf.

  • Prämienbefreiung

    Nimmt Ihnen eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit das Einkommen, werden die Prämien übernommen und die Deckung läuft ohne Unterbruch weiter.

  • Gemischte Versicherung mit Sparanteil

    Todesfalldeckung und Kapitalaufbau im selben Vertrag, oft an die 3. Säule gebunden, zu vergleichen mit einer reinen Risikolösung plus separatem Sparen.

Für wen

  • Familien mit Kindern, deren Budget auf einem oder zwei Löhnen beruht.
  • Unverheiratete Paare, die die AHV nicht schützt und die Pensionskasse nicht automatisch deckt.
  • Eigentümer, deren Hypothek für den überlebenden Ehepartner tragbar bleiben muss.
  • Selbständige ohne Pensionskasse, deren Angehörige im Todesfall kaum abgesichert sind.
  • Geschäftspartner, die den Rückkauf der Firmenanteile finanzieren wollen, falls einer von ihnen stirbt.

Unsere Begleitung

  1. Analyse Ihrer Risiken

    Was Sie haben, was fehlt, was doppelt gedeckt ist: eine ehrliche Bestandesaufnahme.

  2. Offerten einholen

    Mehrere Gesellschaften werden auf Basis eines präzisen Pflichtenhefts angefragt und Posten für Posten verglichen.

  3. Begleitung über die Jahre

    Umsetzung, Fälligkeiten, Schadenfälle: ein einziger Ansprechpartner, Jahr für Jahr.

Häufige Fragen

Was erhalten meine Angehörigen im Todesfall, ohne Versicherung?

Die AHV zahlt Ehepartnern und Waisen Hinterlassenenrenten, unter strengen Bedingungen, und die Pensionskasse ergänzt gemäss ihrem Reglement. Diese Leistungen decken die Lasten eines Haushalts selten vollständig, erst recht mit einer Hypothek. Der Konkubinatspartner erhält von der AHV nichts. Wir beziffern diese Lücke mit Ihnen, bevor wir über eine Lösung sprechen.

Reine Risikoversicherung oder gemischte Versicherung, was wählen?

Die reine Risikoversicherung bietet hohen Schutz für eine bescheidene Prämie, zahlt aber nichts aus, wenn Sie am Ende der Laufzeit leben. Die gemischte Versicherung ergänzt einen Sparanteil, um den Preis einer langen Bindung: Ein vorzeitiger Ausstieg endet oft mit Verlust. Die richtige Wahl hängt von Ihrer Spardisziplin, Ihrem Horizont und Ihrer Steuersituation ab, eine Antwort für alle gibt es nicht.

Kann ich meinen Konkubinatspartner als begünstigte Person einsetzen?

Ja. In der Säule 3b ist die Begünstigung frei: Sie bestimmen, wen Sie wollen. In der Säule 3a ist die Reihenfolge der Begünstigten gesetzlich geregelt, doch der Lebenspartner kann unter bestimmten Bedingungen begünstigt werden, namentlich nach fünf Jahren gemeinsamen Haushalts oder bei einem gemeinsamen Kind. Melden Sie Ihren Partner zudem Ihrer Pensionskasse, sofern deren Reglement dies zulässt.

Ändert sich mein Deckungsbedarf mit dem Alter?

Ja, in der Regel sinkt er: Die Hypothek wird amortisiert, die Kinder werden selbständig und Ihre Vorsorgeguthaben wachsen. Ein abnehmendes Kapital oder eine gut gewählte Vertragsdauer verhindern, dass Sie zu lange zahlen. Wir empfehlen, die Deckung bei jedem Lebensabschnitt zu überprüfen: Geburt, Immobilienkauf, Trennung, Auszug der Kinder.

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Jules Rossier

Ihr Ansprechpartner

Jules Rossier · Versicherung

079 136 26 11 · jules.rossier@rb-conseils.ch

Jules Rossier, ungebundener Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 45 VAG, eingetragen im Register der FINMA unter der Nr. F01581788.