Personenversicherung
Unfall oder Krankheit eines Mitarbeitenden: gut koordinierte Deckungen schützen dessen Einkommen, begrenzen Ihre Kosten und vermeiden doppelte Prämien.
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Das Wesentliche
Die Personenversicherung umfasst die Deckungen, die das Einkommen Ihrer Mitarbeitenden schützen: die obligatorische Unfallversicherung, ihre Ergänzungen und die Taggelder bei Krankheit. Fällt ein Mitarbeitender aus, stellen sich zwei Fragen zugleich: Wer zahlt seinen Lohn, und wie lange kann Ihr Unternehmen diese Belastung tragen?
Die Unfallversicherung nach UVG ist für jeden Arbeitgeber in der Schweiz obligatorisch. Sie deckt Berufsunfälle und Berufskrankheiten aller Angestellten; ab acht Wochenstunden beim selben Arbeitgeber sind auch Nichtberufsunfälle gedeckt. Das Taggeld beträgt 80 % des versicherten Lohns, begrenzt durch einen per Verordnung festgelegten Höchstbetrag.
Krankheit hingegen ist durch das UVG nicht gedeckt. Ohne Krankentaggeldversicherung zahlt der Arbeitgeber den Lohn aus Eigenmitteln, während einer arbeitsrechtlich begrenzten Dauer. Unsere Aufgabe: ein stimmiges Ganzes aufbauen, UVG, Zusatzdeckung, Taggelder, koordiniert mit der Vorsorge, ohne Lücke und ohne Doppelspurigkeit.
Was diese Versicherung deckt
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Berufsunfälle (UVG)
Der obligatorische Sockel: Heilungskosten, Taggeld und Renten bei Unfall oder Berufskrankheit, für jeden Angestellten ab dem ersten Arbeitstag.
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Nichtberufsunfälle
Durch das UVG gedeckt ab acht Wochenstunden beim selben Arbeitgeber; darunter fällt das Risiko in die Krankenversicherung des Mitarbeitenden.
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UVG-Zusatzversicherung
Versichert den Lohnanteil über dem gesetzlichen Maximum, verbessert die Leistungen und öffnet den Zugang zur privaten oder halbprivaten Abteilung im Spital.
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Krankentaggeld
Taggelder ersetzen den Lohn bei Krankheit, nach einer vom Unternehmen gewählten Wartefrist und für eine vertraglich festgelegte Dauer.
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Leistungen für Kader und Geschäftsleitung
Verstärkte Garantien für Schlüsselfunktionen: hohe Löhne besser versichert, Kapitalleistungen bei Invalidität oder Tod, Spitalkomfort.
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Koordination mit der Vorsorge
Wartefristen und Leistungen sind auf die 2. Säule abgestimmt, damit keine Periode ungeschützt bleibt und kein Risiko doppelt versichert ist.
Für wen
- KMU aller Branchen mit Personal, von der Werkstatt bis ins Büro.
- Bau- und Handwerksbetriebe, in denen das Unfallrisiko schwer wiegt.
- Arbeitgeber, deren Gesamtarbeitsvertrag eine Krankentaggeldversicherung vorschreibt.
- Dienstleistungsunternehmen, die ihre Teams mit soliden Leistungen binden wollen.
- Geschäftsleitung und Kader, deren Lohn das UVG-Maximum übersteigt.
Unsere Begleitung
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Analyse Ihrer Risiken
Was Sie haben, was fehlt, was doppelt gedeckt ist: eine ehrliche Bestandesaufnahme.
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Offerten einholen
Mehrere Gesellschaften werden auf Basis eines präzisen Pflichtenhefts angefragt und Posten für Posten verglichen.
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Begleitung über die Jahre
Umsetzung, Fälligkeiten, Schadenfälle: ein einziger Ansprechpartner, Jahr für Jahr.
Häufige Fragen
Ist die Unfallversicherung für mein Unternehmen obligatorisch?
Ja. Jeder Arbeitgeber in der Schweiz muss seine Angestellten ab dem ersten Arbeitstag gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichern. Nichtberufsunfälle sind zusätzlich gedeckt, sobald der Mitarbeitende mindestens acht Stunden pro Woche bei Ihnen arbeitet. Die Prämie für Nichtberufsunfälle kann dem Angestellten belastet werden; jene für Berufsunfälle trägt der Arbeitgeber.
Ist die Krankentaggeldversicherung obligatorisch?
Nein, ausser ein Gesamtarbeitsvertrag schreibt sie in Ihrer Branche vor. Das Arbeitsrecht verpflichtet Sie jedoch, den Lohn während einer gewissen Zeit weiterzuzahlen, abhängig vom Dienstalter. Eine Taggeldversicherung überträgt diese Belastung auf die Gesellschaft und verlängert den Schutz des Mitarbeitenden, meist zu 80 % des Lohns während 720 oder 730 Tagen.
Wozu dient eine UVG-Zusatzversicherung?
Das UVG versichert den Lohn nur bis zu einem per Verordnung festgelegten Höchstbetrag; der darüberliegende Teil ist nicht gedeckt. Die Zusatzversicherung schliesst diese Lücke, kann gewisse gesetzlich vorgesehene Leistungskürzungen aufheben und die private oder halbprivate Spitalabteilung bieten. Sie wird auf Ihre effektiven Löhne und die Erwartungen Ihrer Kader abgestimmt.
Wie wähle ich die Wartefrist der Taggelder?
Es ist eine Abwägung zwischen Prämie und Liquidität: Je länger die Wartefrist, desto tiefer die Prämie, aber desto länger trägt das Unternehmen die ersten Absenztage selbst. Die richtige Wahl hängt von Ihrer Lohnsumme, der Fluktuation Ihrer Belegschaft und der Koordination mit Ihrer 2. Säule ab. Wir vergleichen mehrere Varianten, bevor wir mit Ihnen entscheiden.
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Jules Rossier, ungebundener Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 45 VAG, eingetragen im Register der FINMA unter der Nr. F01581788.
