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Bauwesenversicherung

Einsturz, Unwetter, Diebstahl eingebauter Materialien: Während der Bauzeit schützt die Bauwesenversicherung das Bauwerk selbst, vom Aushub bis zur Abnahme.

Zwei Minuten genügen: Sagen Sie uns, wer Sie sind und was zu decken ist. Wir melden uns mit verglichenen Offerten.

Das Wesentliche

Während der Bauzeit ist das entstehende Bauwerk in der Regel weder durch die ordentliche Gebäudeversicherung gedeckt, sie beginnt erst mit der Abnahme, noch durch die Haftpflicht, die nur Schäden an Dritten deckt. Die Bauwesenversicherung entschädigt Schäden am Bauwerk selbst: Einsturz, Setzungen, Wasserschäden, Unwetter, Diebstahl bereits eingebauter Materialien.

Sie gilt auch für Umbau und Renovation: Ein Einschluss deckt dann die Schäden, die die Arbeiten am bestehenden Gebäude verursachen, ein Risiko, das die Kosten der Baustelle oft übersteigt. In der Praxis schliesst der Bauherr die Police für Rechnung aller Beteiligten ab; der Werkvertrag, häufig nach Norm SIA 118, kann diese Aufgabe dem Generalunternehmer übertragen.

Die Deckung läuft von der Eröffnung der Baustelle bis zur Abnahme des Werks, mit möglicher Verlängerung während der Garantiefrist. Die Police wird vor dem ersten Spatenstich abgeschlossen, auf Basis der gesamten Baukosten. Wir holen Offerten bei mehreren Gesellschaften ein und stimmen die Versicherungssumme auf Ihr tatsächliches Projekt ab, nicht auf eine Pauschale.

Was diese Versicherung deckt

  • Schäden am Bauwerk

    Einsturz, Setzung, Bruch oder plötzliche Beschädigung während der Arbeiten: Die Instandstellung des betroffenen Bauteils wird übernommen.

  • Unwetter und Naturereignisse

    Ein Sturm reisst den frisch montierten Dachstuhl weg, ein Starkregen überflutet die Baugrube: Die Schäden an der Baustelle werden entschädigt.

  • Diebstahl eingebauter Materialien

    Bereits ins Bauwerk eingebaute Materialien und Elemente, Haustechnik, Spenglerarbeiten, Verkabelungen, sind gegen Diebstahl auf der Baustelle gedeckt; blosses Lagermaterial ist über zu vereinbarende Erweiterungen versicherbar.

  • Umbau und Renovation

    Bei Arbeiten an einem bewohnten oder älteren Gebäude deckt der Einschluss «bestehendes Gebäude» die Schäden an der vorhandenen Bausubstanz: Unterfangungen, Durchbrüche, Wasserschäden über mehrere Stockwerke.

  • Folgekosten

    Räumung, Schadenortung, Notmassnahmen gegen eine Ausweitung des Schadens: Diese Kosten kommen gemäss vereinbarter Deckung zur Entschädigung hinzu.

Für wen

  • Private Bauherren, die eine Villa bauen oder ihr Haus umbauen.
  • Bauträger, Genossenschaften und Immobiliengesellschaften, die eine Baustelle führen.
  • General- und Totalunternehmer, denen der Vertrag die Versicherung der Baustelle überträgt.
  • Eigentümer, die ein bewohntes Gebäude renovieren oder ein bestehendes aufstocken.
  • Stockwerkeigentümergemeinschaften, die umfangreiche Arbeiten in Auftrag geben.

Unsere Begleitung

  1. Analyse Ihrer Risiken

    Was Sie haben, was fehlt, was doppelt gedeckt ist: eine ehrliche Bestandesaufnahme.

  2. Offerten einholen

    Mehrere Gesellschaften werden auf Basis eines präzisen Pflichtenhefts angefragt und Posten für Posten verglichen.

  3. Begleitung über die Jahre

    Umsetzung, Fälligkeiten, Schadenfälle: ein einziger Ansprechpartner, Jahr für Jahr.

Häufige Fragen

Wer schliesst die Bauwesenversicherung ab: Bauherr oder Unternehmen?

Meist schliesst der Bauherr eine einzige Police für Rechnung aller Beteiligten ab: Architekten, Ingenieure, Unternehmen. Eine einheitliche Deckung für die ganze Baustelle vermeidet Lücken und Doppelversicherungen. Der Werkvertrag kann diese Aufgabe jedoch dem Generalunternehmer übertragen, der Punkt ist vor der Eröffnung der Baustelle schriftlich zu klären.

Worin unterscheidet sie sich von der Bauherrenhaftpflicht?

Die beiden decken unterschiedliche Risiken. Die Bauwesenversicherung ersetzt Schäden am Bauwerk selbst; die Bauherrenhaftpflicht deckt, was die Baustelle Dritten zufügt, Risse beim Nachbarn, ein verletzter Passant, eine beschädigte öffentliche Leitung. Auf den meisten Baustellen braucht es beide.

Ist eine Renovation oder ein Umbau gedeckt?

Ja, und gerade dort ist sie oft am wertvollsten. Der Einschluss «bestehendes Gebäude» deckt die Schäden, die die Arbeiten an der vorhandenen Bausubstanz verursachen: Ein misslungener Durchbruch oder ein Wasserschaden kann weit mehr kosten als die Baustelle selbst, erst recht in einem bewohnten Gebäude. Der Wert des bestehenden Gebäudes muss beim Abschluss korrekt angegeben werden.

Wann beginnt die Deckung und wann endet sie?

Sie beginnt mit der Eröffnung der Baustelle und endet grundsätzlich mit der Abnahme des Werks, wenn die Gebäudeversicherung übernimmt. Die Police wird vor Baubeginn abgeschlossen, idealerweise bereits bei der Vergabe. Verzögert sich die Baustelle, melden Sie dies der Gesellschaft; auch eine Verlängerung während der Garantiefrist lässt sich vereinbaren.

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Jules Rossier

Ihr Ansprechpartner

Jules Rossier · Versicherung

079 136 26 11 · jules.rossier@rb-conseils.ch

Jules Rossier, ungebundener Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 45 VAG, eingetragen im Register der FINMA unter der Nr. F01581788.