Baugarantie
Die Bürgschaft ersetzt die vom Bauherrn verlangten Rückbehalte: Ihre Liquidität bleibt verfügbar, vom Baubeginn bis zum Ende der Garantiefrist.
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Das Wesentliche
Auf den meisten Schweizer Baustellen verlangt der Bauherr von seinem Unternehmer Sicherheiten: eine Erfüllungsgarantie während der Bauarbeiten und nach der Abnahme eine Werkgarantie für allfällige Mängel. Ohne Garantieurkunde behält er einen Teil der Akontozahlungen oder der Schlussrechnung zurück, Geld, das Ihrem Betrieb über Jahre fehlt.
Die Baugarantie ersetzt diese Rückbehalte durch eine Bürgschaft: Ein Garant verpflichtet sich gegenüber dem Bauherrn bis zum vereinbarten Betrag, und Sie erhalten Ihre Rechnungen vollständig bezahlt. Ihre Liquidität bleibt für Löhne, Lieferanten und die nächsten Baustellen verfügbar, ohne Ihre Banklimiten zu beanspruchen.
Diese Sicherheiten wirken über Jahre: Die Norm SIA 118 sieht eine Garantiefrist von zwei Jahren ab der Abnahme vor, und für versteckte Mängel eines Bauwerks haftet der Unternehmer während fünf Jahren. Weicht eine Urkunde in Betrag, Laufzeit oder Begünstigtem vom Werkvertrag ab, riskiert sie die Ablehnung durch den Bauherrn.
Was diese Versicherung deckt
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Erfüllungsgarantie
Sichert dem Bauherrn zu, dass die Baustelle gemäss Werkvertrag zu Ende geführt wird, auch wenn das Unternehmen ausfällt.
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Werkgarantie
Deckt Mängel, die nach der Abnahme festgestellt werden, während der vereinbarten Garantiefrist, zwei Jahre bei Verträgen nach Norm SIA 118.
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Ersatz der Rückbehalte
Die Bürgschaft tritt an die Stelle des Garantierückbehalts: Ihre Rechnungen werden vollständig bezahlt, beim Bauherrn bleibt nichts blockiert.
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Anzahlungsgarantie
Sichert Vorauszahlungen ab, die der Bauherr vor Baubeginn oder vor der Lieferung des Materials leistet.
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Bietungsgarantie
Gewisse Ausschreibungen, namentlich öffentliche, verlangen bereits bei der Eingabe der Offerte eine Sicherheit; sie belegt die Ernsthaftigkeit Ihres Angebots.
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Bürgschaftsrahmen
Für Unternehmen mit laufend neuen Baustellen erlaubt eine im Voraus vereinbarte Globallimite, jede Urkunde rasch auszustellen, Werk für Werk.
Für wen
- General- und Totalunternehmer, die schlüsselfertige Bauwerke übergeben.
- Unternehmen des Roh- und Ausbaus, die den vom Bauherrn verlangten Sicherheiten unterliegen.
- Installations- und Haustechnikbetriebe: Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro.
- Handwerksbetriebe, deren Verträge einen Garantierückbehalt auf der Schlussrechnung vorsehen.
- Firmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen oder nach SIA-Verträgen arbeiten.
Unsere Begleitung
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Analyse Ihrer Risiken
Was Sie haben, was fehlt, was doppelt gedeckt ist: eine ehrliche Bestandesaufnahme.
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Offerten einholen
Mehrere Gesellschaften werden auf Basis eines präzisen Pflichtenhefts angefragt und Posten für Posten verglichen.
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Begleitung über die Jahre
Umsetzung, Fälligkeiten, Schadenfälle: ein einziger Ansprechpartner, Jahr für Jahr.
Häufige Fragen
Was ist eine Werkgarantie nach Norm SIA 118?
Nach der Abnahme des Werks läuft eine Garantiefrist, zwei Jahre bei Verträgen nach Norm SIA 118, während der der Bauherr die Behebung von Mängeln verlangen kann. Die Werkgarantie bietet ihm in dieser Zeit eine finanzielle Sicherheit: Statt einen Teil der Schlussrechnung zurückzubehalten, erhält er eine Bürgschaftsurkunde. Für versteckte Mängel eines Bauwerks verjährt die Haftung des Unternehmers nach Obligationenrecht in fünf Jahren.
Worin unterscheiden sich Erfüllungsgarantie und Werkgarantie?
Die Erfüllungsgarantie deckt die Bauphase: Sie schützt den Bauherrn, wenn das Unternehmen die Baustelle nicht fertigstellt oder den Vertrag nicht einhält. Die Werkgarantie übernimmt nach der Abnahme und deckt Mängel, die während der Garantiefrist auftreten. Beide können auf derselben Baustelle nacheinander verlangt werden, mit je eigenem Betrag und eigener Laufzeit.
Ersetzt die Bürgschaft den Garantierückbehalt wirklich?
Ja, sofern der Werkvertrag dies vorsieht oder der Bauherr es akzeptiert; auf Schweizer Baustellen ist das gängige Praxis, und die Norm SIA 118 regelt sie. Die Urkunde muss den Anforderungen des Vertrags exakt entsprechen: Betrag, Laufzeit, Begünstigter und Abrufbedingungen. Wir prüfen diese Punkte vor der Ausstellung, um eine Ablehnung zu vermeiden, die die Zahlung der Schlussrechnung verzögern würde.
Was kostet eine Baugarantie?
Die Prämie wird in Prozent des garantierten Betrags und pro Deckungsjahr berechnet; sie hängt von der finanziellen Lage des Unternehmens, vom garantierten Volumen und von der Laufzeit ab. Sie liegt in der Regel deutlich unter den effektiven Kosten eines Rückbehalts: Ein über zwei Jahre blockierter Teil der Schlussrechnung belastet die Liquidität stärker. Wir vergleichen die Offerten mehrerer Garanten und verhandeln einen Rahmen, der zu Ihrem Baustellenvolumen passt.
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Jules Rossier, ungebundener Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 45 VAG, eingetragen im Register der FINMA unter der Nr. F01581788.
