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Gewerbliche Mietkaution

Ladenlokal, Werkstatt oder Büros: Die Sicherheit im Geschäftsmietvertrag erreicht rasch sechs Monatsmieten. Eine Kautionsversicherung schont die Liquidität Ihres Betriebs.

Zwei Minuten genügen: Sagen Sie uns, wer Sie sind und was zu decken ist. Wir melden uns mit verglichenen Offerten.

Das Wesentliche

Beim Geschäftsmietvertrag ist die Sicherheit nicht wie beim Wohnen plafoniert: Vermieter verlangen üblicherweise drei bis sechs Monatsmieten, bei ausgebauten Flächen auch mehr. Für ein Unternehmen, das sich einrichtet, sind das Zehntausende von Franken, gebunden genau dann, wenn Umbau, Lager und erste Löhne anstehen.

Die gewerbliche Mietkaution ersetzt dieses Depot durch eine Versicherungsbürgschaft: Der Versicherer bürgt gegenüber der Vermieterschaft, Ihre Liquidität bleibt im Betrieb. Die Jahresprämie richtet sich nach dem garantierten Betrag und dem Profil des Unternehmens; entschädigt der Versicherer die Vermieterschaft, nimmt er anschliessend Rückgriff auf die Gesellschaft.

Garantiebetrag, Freigabebedingungen und das Zusammenspiel mit den übrigen Sicherheiten des Vertrags, Bankgarantie, Solidarbürgschaft der Gesellschafter, sind verhandelbar. Wir vergleichen die Angebote des Marktes, prüfen die Vertragsklauseln und bemessen die Kaution knapp und richtig: Sicherheit für die Vermieterschaft, ohne die Liquidität zu würgen.

Was diese Versicherung deckt

  • Bürgschaft gegenüber der Vermieterschaft

    Der Versicherer stellt das im Vertrag vorgesehene Kautionszertifikat aus, auch über mehrere Monatsmieten: Die Anforderung ist ohne Depot erfüllt.

  • Liquidität bleibt im Betrieb

    Keine gesperrte Summe bei der Bank: Das Umlaufvermögen bleibt in der Tätigkeit, im Ausbau der Räume und im Aufbau des Geschäfts.

  • Beträge für Geschäftsmietverträge

    Die Garantien werden über die drei Monatsmieten des Wohnens hinaus bemessen, je nach Vertrag: Verkaufsflächen, Büros, Werkstätten, Lager.

  • Ablösung eines bestehenden Depots

    Ein bei Vertragsschluss errichtetes Bankdepot kann im Einverständnis mit der Vermieterschaft abgelöst werden: Die Liquidität kehrt ins Unternehmen zurück.

  • Begleitung am Vertragsende

    Rückgabe der Räume, Schlussabrechnung, Freigabe der Kaution, Kündigung des Vertrags: Wir verfolgen die Kette, damit die Prämie zum richtigen Zeitpunkt endet.

Für wen

  • Unternehmen, die einen Geschäftsmietvertrag unterzeichnen: Ladenlokal, Restaurant, Büros, Werkstatt, Lagerfläche.
  • Gründerinnen, Gründer und Selbstständige, die ihr Startkapital nicht in einer Sicherheit binden wollen.
  • Wachsende Gesellschaften, die einen Standort dazunehmen und die Liquidität im Betrieb behalten wollen.
  • Geschäftsmieter, deren Bankdepot seit Jahren brachliegt und in die Tätigkeit zurückfliessen könnte.

Unsere Begleitung

  1. Analyse Ihrer Risiken

    Was Sie haben, was fehlt, was doppelt gedeckt ist: eine ehrliche Bestandesaufnahme.

  2. Offerten einholen

    Mehrere Gesellschaften werden auf Basis eines präzisen Pflichtenhefts angefragt und Posten für Posten verglichen.

  3. Begleitung über die Jahre

    Umsetzung, Fälligkeiten, Schadenfälle: ein einziger Ansprechpartner, Jahr für Jahr.

Häufige Fragen

Welche Kautionshöhe darf ein Geschäftsvermieter verlangen?

Anders als beim Wohnen setzt das Gesetz der Sicherheit im Geschäftsmietvertrag keine Obergrenze: Die Höhe ist Vertragssache. Drei bis sechs Monatsmieten sind üblich, mehr bei stark ausgebauten Räumen oder einem jungen Unternehmen. Betrag und Form der Sicherheit werden bei der Unterzeichnung verhandelt: der richtige Moment, eine Versicherungsbürgschaft statt eines Depots vorzuschlagen, und wir begleiten Sie in diesem Gespräch.

Was ist der Unterschied zur Bankgarantie?

Die Bankgarantie bindet in der Regel Guthaben oder belastet Ihre Kreditlimite; die Versicherungsbürgschaft wird über eine Jahresprämie bezahlt und tastet weder Liquidität noch Banklinien an. Dafür ist die Prämie ein reiner Aufwand, ohne Sparguthaben. Die richtige Wahl hängt von Ihren Kapitalkosten ab: Für ein Unternehmen, dessen Liquidität arbeitet, ist die Versicherungsbürgschaft oft die rationalere Lösung.

Was geschieht, wenn die Vermieterschaft die Kaution zieht?

Der Versicherer bezahlt der Vermieterschaft die berechtigten Ansprüche, ausstehende Mieten, Schäden an den Räumen, und nimmt anschliessend Rückgriff auf das Unternehmen. Die Bürgschaft ersetzt also nicht die sorgfältige Führung des Mietverhältnisses: Sie ersetzt das Depot. Bei Meinungsverschiedenheiten mit der Vermieterschaft bleiben Ihre Einwendungen bestehen, und ein Unternehmens-Rechtsschutz kann übernehmen.

Ist die Prämie abzugsfähig?

Die Prämie der Bürgschaft ist gewöhnlicher Betriebsaufwand und wird wie die übrigen Versicherungsprämien des Unternehmens verbucht. Ihre kumulierten Kosten über die Vertragsdauer sind aber dem Ertrag gegenüberzustellen, den die frei bleibende Liquidität erwirtschaftet: Wir stellen beide Kolonnen in Zahlen auf, Vertrag für Vertrag, bevor wir eine Form der Sicherheit empfehlen.

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Jules Rossier

Ihr Ansprechpartner

Jules Rossier · Versicherung

079 136 26 11 · jules.rossier@rb-conseils.ch

Jules Rossier, ungebundener Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 45 VAG, eingetragen im Register der FINMA unter der Nr. F01581788.