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Wertsachenversicherung

Schmuck, Uhren, Kunstwerke: Wo die Hausratversicherung an ihre Grenzen stösst, versichert eine eigene Police Ihre Stücke zu ihrem wahren Wert, weltweit.

Zwei Minuten genügen: Sagen Sie uns, wer Sie sind und was zu decken ist. Wir melden uns mit verglichenen Offerten.

Das Wesentliche

Die Hausratversicherung deckt Ihre Sachen zu Hause, begrenzt die Entschädigung für Schmuck, Uhren und Bargeld jedoch auf vertragliche Höchstbeträge, die oft deutlich unter dem tatsächlichen Wert liegen. Ausserhalb der Wohnung ist der einfache Diebstahl, ohne Einbruch oder Überfall, limitiert oder ganz ausgeschlossen. Für eine Sammlung oder einige schöne Stücke genügt diese Basis nicht mehr.

Die Wertsachenversicherung schliesst genau diese Lücken. Jedes deklarierte Stück ist zum vereinbarten Wert gedeckt, festgelegt auf der Grundlage einer Schätzung oder einer Rechnung: Im Schadenfall stützt sich die Entschädigung auf diesen vereinbarten Betrag, nicht auf eine nachträgliche Bewertung. Je nach Variante erstreckt sich die Deckung auf das tägliche Tragen, den einfachen Diebstahl, den Verlust und das Abhandenkommen, in der Schweiz wie auf Reisen.

Die richtige Police beginnt mit einem präzisen Inventar: aktuelle Schätzungen, Fotografien, Angaben zur Aufbewahrung. Wir helfen Ihnen, Ihre Stücke zu dokumentieren, zwischen einer Erweiterung des Hausrats und einer separaten Police zu wählen und die Summen regelmässig überprüfen zu lassen, der Wert von Edelmetallen und Sammleruhren verändert sich.

Was diese Versicherung deckt

  • Vereinbarter Wert auf Basis einer Schätzung

    Jedes Stück ist zu einem im Voraus vereinbarten Betrag versichert, gestützt auf Schätzung oder Rechnung: keine Diskussion über den Wert im Schadenfall.

  • Weltweite Deckung

    Ihr Schmuck und Ihre Uhren bleiben versichert, auf Reisen wie zu Hause, im Tresor wie am Handgelenk, in der Schweiz wie im Ausland.

  • Einfacher Diebstahl, Verlust und Abhandenkommen

    Über den Einbruchdiebstahl hinaus deckt die Police den Taschendiebstahl sowie verlegte oder verlorene Stücke, Fälle, die im Hausrat ausgeschlossen oder stark begrenzt sind.

  • Tragen von Schmuck und Uhren

    Täglich getragene Stücke sind gedeckt, je nach gewählten Bedingungen einschliesslich des Verlusts eines Steins oder eines unfallbedingten Bruchs.

  • Kunstwerke und Instrumente

    Gemälde, Skulpturen, Musikinstrumente und Sammlungen sind gegen Schäden versichert, auch bei Transporten und Leihgaben an Ausstellungen.

Für wen

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Schmuck oder Uhren, deren Wert die Grenzen der Hausratversicherung übersteigt.
  • Sammlerinnen und Sammler von Kunst, Uhren oder edlen Weinen, die eine Deckung Stück für Stück wünschen.
  • Musikerinnen und Musiker, beruflich oder privat, die mit einem wertvollen Instrument unterwegs sind.
  • Familien mit geerbten Stücken, deren Wert nie geschätzt wurde.

Unsere Begleitung

  1. Analyse Ihrer Risiken

    Was Sie haben, was fehlt, was doppelt gedeckt ist: eine ehrliche Bestandesaufnahme.

  2. Offerten einholen

    Mehrere Gesellschaften werden auf Basis eines präzisen Pflichtenhefts angefragt und Posten für Posten verglichen.

  3. Begleitung über die Jahre

    Umsetzung, Fälligkeiten, Schadenfälle: ein einziger Ansprechpartner, Jahr für Jahr.

Häufige Fragen

Deckt meine Hausratversicherung meinen Schmuck nicht bereits?

Ja, aber mit Grenzen. Der Hausrat entschädigt Schmuck und Uhren nur bis zu vertraglich festgelegten Höchstbeträgen, die oft weit unter dem Wert eines einzigen schönen Stücks liegen. Ausserhalb der Wohnung ist der einfache Diebstahl begrenzt oder ausgeschlossen. Eine Wertsachenpolice hebt diese Grenzen für die deklarierten Stücke auf.

Was bedeutet vereinbarter Wert?

Es ist ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Entschädigungsbetrag, gestützt auf eine Schätzung, eine Rechnung oder ein Zertifikat. Bei einem Totalschaden wird dieser Betrag unverändert ausbezahlt, ohne neue Bewertung und ohne Abzug für Altersentwertung. Das ist der Unterschied zur Entschädigung zum Zeitwert, die erst nach dem Schaden verhandelt wird.

Braucht es für jedes Objekt eine Schätzung?

Für bedeutende Stücke ja: Eine aktuelle Schätzung legt den vereinbarten Wert fest und vermeidet jede Auseinandersetzung. Für gängigere Objekte genügt oft eine Rechnung oder ein Echtheitszertifikat. Wir sagen Ihnen Stück für Stück, welcher Nachweis erwartet wird, und empfehlen, die Schätzungen periodisch aktualisieren zu lassen, da sich die Marktwerte verändern.

Sind meine Wertsachen auf Reisen gedeckt?

Ja: Die Deckung gilt grundsätzlich weltweit, auch beim Tragen und beim Transport. Gewisse Situationen bleiben eingeschränkt, im Fahrzeug zurückgelassene Stücke, längere Auslandaufenthalte, Sendungen, und sollten vor der Abreise geprüft werden. Genau das gehen wir mit Ihnen durch.

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Jules Rossier

Ihr Ansprechpartner

Jules Rossier · Versicherung

079 136 26 11 · jules.rossier@rb-conseils.ch

Jules Rossier, ungebundener Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 45 VAG, eingetragen im Register der FINMA unter der Nr. F01581788.