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Bootsversicherung

Segelboot, Motorboot oder motorisiertes Board: Auf dem Genfersee wie auf allen Schweizer Gewässern ist die Haftpflicht ab der Immatrikulation obligatorisch, der Rest ist Ihre Wahl.

Zwei Minuten genügen: Sagen Sie uns, wer Sie sind und was zu decken ist. Wir melden uns mit verglichenen Offerten.

Das Wesentliche

In der Schweiz muss jedes immatrikulierte Boot haftpflichtversichert sein, bevor es ablegt: Die Haftpflicht deckt Schäden an Dritten, Badende, andere Boote, Hafenanlagen. Ohne Versicherungsnachweis gibt es keinen Schiffsausweis. Garantiesummen und Erweiterungen unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft erheblich, bei teils sehr unterschiedlichen Prämien.

Die Kasko schützt Ihr eigenes Boot: die Teilkasko bei Diebstahl, Feuer, Naturereignissen und Glasbruch, die Vollkasko zusätzlich bei Schäden am eigenen Boot, Kollision, Grundberührung, Fehlmanöver. Bei einem Segelboot oder Motorboot von Wert entscheidet sie darüber, ob ein Schadenfall aufgefangen wird oder ein Totalverlust bleibt.

Um den Rumpf herum kommen die Deckungen, die im Alltag zählen: persönliche Effekten und Ausrüstung an Bord, Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten, Assistance und Abschleppen, Rechtsschutz für Wassersportler. Wir stellen das Paket nach Gewässer, Nutzung und Bootswert zusammen und vergleichen mehrere Gesellschaften.

Was diese Versicherung deckt

  • Haftpflicht des Bootes

    Obligatorisch ab der Immatrikulation: Sie deckt Personen- und Sachschäden, die Ihr Boot Dritten zufügt, bis zu den vereinbarten Summen.

  • Teilkasko

    Diebstahl, Feuer, Naturereignisse, Glasbruch: die Schäden am eigenen Boot ohne Fahrverschulden, im Hafen wie an Land.

  • Vollkasko

    Ergänzt die Teilkasko um Schäden am eigenen Boot: Kollision, Grundberührung, Fehlmanöver. Die Deckung, die bei einem wertvollen Boot zählt.

  • Persönliche Effekten und Ausrüstung

    Navigationsmaterial, Segel, Hilfsmotor, Sachen an Bord: gegen Diebstahl und Beschädigung gedeckt, gemäss den vereinbarten Summen.

  • Bergung und Assistance

    Bergungs-, Wrackbeseitigungs- und Abschleppkosten: schwere Posten, oft behördlich verlangt, die nicht ungedeckt bleiben dürfen.

Für wen

  • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Segel- oder Motorboots mit Immatrikulation auf einem Schweizer See oder Fluss.
  • Käufer eines ersten Bootes, die für den Schiffsausweis einen Haftpflichtnachweis vorlegen müssen.
  • Wassersportler, die ihr Boot ganzjährig am Platz lassen und Diebstahl, Sturm und Hagel im Hafen decken wollen.
  • Familien mit wertvollem Material an Bord: Segel, Elektronik, Wassersportausrüstung.

Unsere Begleitung

  1. Analyse Ihrer Risiken

    Was Sie haben, was fehlt, was doppelt gedeckt ist: eine ehrliche Bestandesaufnahme.

  2. Offerten einholen

    Mehrere Gesellschaften werden auf Basis eines präzisen Pflichtenhefts angefragt und Posten für Posten verglichen.

  3. Begleitung über die Jahre

    Umsetzung, Fälligkeiten, Schadenfälle: ein einziger Ansprechpartner, Jahr für Jahr.

Häufige Fragen

Ist die Bootsversicherung in der Schweiz obligatorisch?

Die Haftpflicht ist es für jedes immatrikulationspflichtige Boot, mit gesetzlichen Mindestsummen aus der Binnenschifffahrtsgesetzgebung; der Versicherungsnachweis ist Voraussetzung für den Schiffsausweis. Kasko, persönliche Effekten und Assistance bleiben freiwillig: Sie richten sich nach dem Wert des Bootes und der Art der Nutzung.

Teilkasko oder Vollkasko: wie entscheiden?

Die Teilkasko deckt, was dem Boot ohne Fahrverschulden zustösst: Diebstahl, Feuer, Naturereignisse, Glasbruch. Die Vollkasko ergänzt die Schäden aus der Navigation, Kollision, Grundberührung, Fehlmanöver. Je neuer und wertvoller das Boot, desto eher rechtfertigt sich die Vollkasko; bei einem älteren Boot mit tiefem Verkehrswert genügt oft eine gut bemessene Teilkasko. Wir rechnen beide Varianten mit realen Prämien durch.

Ist mein Boot auch ausserhalb der Schweiz gedeckt, etwa auf der französischen Seite des Genfersees?

Der Geltungsbereich hängt vom Vertrag ab: Die meisten Policen decken die Schweizer und grenznahen Gewässer, in der Regel den ganzen Genfersee; die Ausdehnung aufs Ausland oder auf den Strassentransport des Bootes ist zu prüfen. Wer sein Boot anderswo einwassert, im Meer oder auf ausländischen Gewässern, meldet und erweitert die Deckung vor der Abreise, nicht nach dem Schadenfall.

Sind Motor und Material an Bord eingeschlossen?

Der fest eingebaute Motor gehört zum versicherten Boot; Hilfsmotor, Navigationselektronik, Ersatzsegel und persönliche Effekten laufen über eigene Versicherungssummen, die korrekt zu deklarieren sind. Eine Unterdeckung zahlt sich im Schadenfall bitter aus: Wir erstellen das Inventar mit Ihnen und lassen es schwarz auf weiss in den Vertrag aufnehmen.

Ihre Offertanfrage

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Welche Versicherungen sollen gedeckt werden?

Jules Rossier

Ihr Ansprechpartner

Jules Rossier · Versicherung

079 136 26 11 · jules.rossier@rb-conseils.ch

Jules Rossier, ungebundener Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 45 VAG, eingetragen im Register der FINMA unter der Nr. F01581788.